Gut geschnittene Baulücke zur sofortigen Bebauung. Ein Bauzwang besteht jedoch nicht. Das Grundstück ist voll erschlossen. Eine Bebauung ist nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die direke Nachbarschaftsbebauung ist 2-geschossig, mit ausgebauten Dachgeschoss. Die umliegenden Häuser werden als Ein-/Zweifamilienwohnhäuser sowie einem Mehrfamilienwohnhaus bewohnt.